Für Gasteltern in Österreich folgender ZeitungsartikelQuelle: ("Die Presse", 25.04.2007)
Sozialversicherung prüft ab Mai streng: Au-Pair-Mädchen sind voll zu versichernEine eigene arbeitsrechtliche Sonderregelung lässt auf sich warten.
WIEN(hes).
Für Gastfamilien, die ihre Kinder von Au-Pairs betreuen lassen, könnte es ab 1. Mai ernst werden. Denn dann endet ein Stillhalteabkommen der zuständigen Ministerien mit den Sozialversicherungen, die sich bereit erklärt haben, bis dahin nicht nachzuprüfen, ob die Gastfamilien auch tatsächlich die Kindermädchen in vollem Umfang sozialversichern.
Denn ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 16. November 2005 sieht vor, dass Au-Pair-Verträge hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht keinen anderen Regeln unterliegen als andere Arbeitsverhältnisse. Konkret heißt das, dass Gastfamilien die Kindermädchen aus dem Ausland nicht nur wie bisher kranken-, haftpflicht- und unfallversichern müssen, sondern eben auch eine Pensions und Arbeitslosenversicherung abschließen müssen, wie Alice Pitzinger-Ryba von der Vermittlungsagentur „Family Business“ berichtet, die vom Österreichischen Familienbund eingerichtet wurde. Für jemanden, der nur 12 Monate in Österreich bleiben dürfe, keine besonders sinnvolle Regelung. „Damit fängt ein kirgisisches Mädchen nichts an.“
Immer wieder würden besorgte Eltern anrufen, wie denn jetzt die Rechtslage sei und ab wann Au-Pairs wie und in welchem Umfang anzumelden seien. „Wir raten, keine Au-Pairs mehr anzustellen, weil es einfach zu riskant ist.“ Denn die Kosten steigen mit der neuen Versicherungspflicht an. Bisher machte die Versicherung für eine Au-Pair-Kraft etwa 37 Euro im Monat, die Entlohnung machte im Schnitt 300 Euro aus. Wenn die Gastfamilie aber auch für Pensions- und Arbeitslosenversicherung aufzukommen hat, samt vollem Urlaubsanspruch, dann betragen die Kosten 692 Euro, hat die Agentur errechnet.
Dass Au-Pair-Mädchen und deren Entlohnung ohnedies eine Problematik sei, die nur Reiche betreffe, ist ein Einwurf, der Pitzinger-Ryba ärgert, weil sie aus Erfahrung weiß, dass dem nicht so ist. „15 Prozent sind Alleinerzieher, 80 Prozent haben zwei und mehr Kinder.“ Derzeit seien 1100 Au-Pair-Arbeitsverhältnisse in Österreich gemeldet. 220 davon werden jedes Jahr über „Family Business“ vermittelt.
Die Sorge der Betroffenen ist groß. Wie der Fall einer alleinerziehenden Mutter dreier Buben, die derzeit eine Umschulung beim AMS in Anspruch nimmt. Sie lässt ihre Kinder in dieser Zeit von einem Au-Pair betreuen, weil ein Hort für drei Kinder nicht nur eine finanzielle sondern eine logistische Herausforderung ist, die sie alleine nicht bewältigen kann. Dem Au-Pair allerdings von heute auf morgen das Doppelte zu zahlen, kann sie sich nicht leisten. Ihre Umschulung wird damit zum Problem.
Lösung war nicht möglich
Das Wirtschafts- und das Sozialministerium haben sich vorgenommen, bis zum 1. Mai eine Regelung zu erarbeiten, die Au-Pair-Verhältnissen einen Sonderstatus einräumt. In Deutschland ist das so geregelt: Es gilt als Betreuungsverhältnis der besonderen Art, bei der Kulturaustausch im Vordergrund steht und die Au-Pairs privat kranken-, unfall- und haftpflichtverischert werden.
Doch bisher gibt es kein Ergebnis. Im Sozialministerium sagt man auf „Presse“-Anfrage, das Wirtschaftsministerium habe sich aus den Verhandlungen komplett zurückgezogen und wissen lassen, das sei Aufgabe des Sozialressorts. Dort sieht man aber keinen Handlungsbedarf: „Höchstgerichtliche Urteile sind umzusetzen. Der Minister hat da null politischen Spielraum.“ Im Wirtschaftsministerium wiederum heißt es lapidar. „Wir schauen uns das an und prüfen alle Möglichkeiten.“